Moorfete: Vollmacht für Jugendliche unter 18 Jahre

12.03.2013 14:48

 

Für Jugendliche unter 18 Jahren steht unten stehende Vollmacht bereit:

 

Auf Verlangen ist ein gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen!

 

Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche (mindestens 16 Jahre alt), aber noch unter 18 Jahren, nur bis um 24:00 Uhr in den Räumlichkeiten vom Dorfkrug/Discothek aufhalten.

Mit dieser Vollmacht können die Eltern des Jugendlichen die Personenfürsorge an eine andere Person, die älter als 18 Jahre ist, übertragen und somit den Jugendlichen den Verbleib im Dorfkrug/Diskothek nach 24:00 Uhr ermöglichen. Diese Vollmacht muss vom Jugendlichen an der Kasse abgegeben werden und der Erziehungsbeauftragte muss sich ebenfalls im Dorfkrug/Diskothek aufhalten und darf ihn nicht alleine verlassen.

 

 

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